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OLG Celle, 09.10.2003 - 21 U 41/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433
Zurückweisung der Revision gegen Urteil, wonach ein Galerist verurteilt worden war, den Kaufpreis in Höhe von 1,1 Mio. DM [562.421,07 EURO] für ein Ölgemälde [»Hockende Frau«], das angeblich von dem französischen Maler Henri Matisse stammt, an den Käufer zurückzuzahlen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 2004, 106
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.05.2019 - VI ZR 393/18
Schadensersatzprozess: Berufungsgrund bei Entscheidung über eine …
bb) Dagegen soll nach der eher jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 21 U 69/14 u.a., juris Rn. 64 ff.; OLG Naumburg…, Urteil vom 25. Mai 2012 - 10 U 43/11, juris Rn. 40;… NZBau 2008, 62, juris Rn. 9; OLG Celle, OLGR Celle 2004, 106, juris Rn. 5) und anderen Auffassung in der Literatur (…Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 122 Rn. 29;… Zimmermann in MünchKomm, ZPO, 5. Aufl., § 406 Rn. 14;… Siebert in Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 406 Rn. 14; wohl auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO;… 77. Aufl., § 406 Rn. 30: "bei Entscheidungserheblichkeit") das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und zurückzuverweisen sein, wenn die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.Weitergehend soll eine Zurückverweisung nur in Betracht kommen, wenn zusätzlich aufgrund des Verfahrensmangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO erforderlich werde (OLG Celle, OLGR Celle 2004, 106, juris Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 21 U 159/09
Erforderlichkeit einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bzgl. eines …
wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, stellt zwar einen schweren Verfahrensfehler dar (vgl. hierzu: OLG Celle, Beschluss vom 09.10.2003, 21 U 41/03;… Zöller-Heßler, Kommentar zur ZPO, 28. Auflage, § 538 Rd. 15), führt aber zu keiner anderen Beurteilung des Rechtsstreits.